conditions

 

1. Voranmeldung und Übernahme

 

Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung abgeholt werden müssen – Waltersdorferstrasse 40 2500 Baden. Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um den Terminwunsch des Mieters zu erfüllen. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen. Falls eine Zustellung auf dem Postweg gewünscht wird oder erforderlich ist, kommen unsere Fernleihe-Bedingungen zum Tragen.

 

 

2. Mietdauer

 

Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter. Ein Miettag entspricht 24 Stunden.

 

 

3. Ausweispflicht

 

Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass oder Personalausweis vorzulegen.

 

 

4. Kaution und Mietgebühr

 

Der Mieter muss bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution hinterlegen und die Mietgebühr begleichen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.

 

 

5. Eigentumsrecht

 

Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.

 

 

6. Prüfung der Mietsache

 

Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Allfällige Defekte während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet.

 

 

7. Sorgfaltspflicht

 

Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind zu melden.

 

 

8. Sicherheitsvorschriften

 

Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten.

 

 

9. Haftung

 

Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Insbesondere wird das Material auf Gefahr des Mieters transportiert, gelagert und betrieben. Versicherung, sowie das Einhalten der erforderlichen Bewilligungen, ist Sache des Mieters.

 

 

10. Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen. Gerichtsstand ist Baden.

 

Stand: Jänner 2018